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Eine 1,3 Geschäftsgebühr ist bei der vorgerichtlichen Regulierung von Verkehrsunfallschäden gerechtfertigt, da auch routinemäßige Fälle als durchschnittliche Angelegenheiten zu bewerten sind. Dies begründet sich durch die vielfältigen rechtlichen und tatsächlichen Prüfungen, die ein Rechtsanwalt bei der Schadensregulierung anstellen muss, wie Haftung, Schadenshöhe, Mehrwertsteuer, merkantiler Minderwert, Mietwagen/Nutzungsausfall und aktuelle Rechtsprechung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |