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Der Verkäufer kann sich im Falle nutzungsbedingter Verschleißschäden eines Fahrzeugs auf einen vereinbarten Haftungsausschluss berufen, wenn er lediglich die Garantie dafür übernommen hat, dass das Fahrzeug keine "Beschädigungen" erlitten hat. (Leitsätze des Gerichts) |