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Beauftragt der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte einen Sachverständigen zur Ermittlung des entstandenen Sachschadens, so ist die hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherung nicht als geschützter Dritter in den Vertrag zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen eingebunden. (Anmerkung: Die eingelegte Berufung - Aktz. beim LG Köln zunächst 11 S 188/2005, sodann 13 S 154/05 - wurde nach intensiver Erörterung in der Sitzung vom 28.9.2005 zurückgenommen.) (Leitsätze des Gerichts) |