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Ein Angeklagter wird wegen Körperverletzung (durch Stalking, das psychische und physische Krankheitssymptome verursachte) und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und eine Sperrfrist von drei Monaten für die Neuerteilung festgesetzt. Das Gericht sah die Trunkenheitsfahrt mit 1,11 Promille als erwiesen an und wies die Einlassung des Angeklagten zur Unverwertbarkeit der Blutprobe zurück. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |