|
Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Beklagte zu 3) das Zustandekommen des Unfalls durch einen Verkehrsverstoß schuldhaft verursacht hat, indem er die Vorfahrt der Zeugin D. missachtet und hierdurch den Unfall herbeigeführt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |