|
Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er über die durch den Auftrag gezogenen Grenzen hinausgeht und dadurch dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt. Dies ist der Fall, wenn der Sachverständige in einem Verkehrsunfallprozess, in dem er zur Schadenshöhe beauftragt wurde, Ausführungen zum Haftungsgrund macht, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |