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Bei der Berechnung des Kündigungsschadens nach vorzeitiger Beendigung eines gewerblichen Leasingvertrags wegen Nichtleistung von Leasingraten ist eine Nachfristsetzung entbehrlich. Der Schaden umfasst die restlichen Mieten abzüglich ersparter Vertragskosten, des Zinsvorteils durch vorzeitige Kapitalrückgabe (Abzinsung der restlichen Leasingraten und des kalkulierten Restwerts mittels vorschüssiger Rentenbarwertformel) und des Veräußerungserlöses des zurückgegebenen Kraftfahrzeugs. Sicherstellungskosten sind ohne Darlegung des Verzugs des Leasingnehmers nicht zu ersetzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |