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Die Berufung eines Händlers gegen die fristlose Kündigung seines Händlervertrages durch einen PKW-Hersteller wegen vertragswidriger Exportgeschäfte wurde zurückgewiesen. Der Händler hatte geltend gemacht, die Auslandsgeschäfte seien von der Geschäftsleitung des Herstellers initiiert, gefördert und geduldet worden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |