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Ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 11.500,00 Euro ist für eine Radiusköpfchenmehrfragmentfraktur mit bleibendem Streckdefizit des Ellenbogens von 10° und Beeinträchtigungen bei Freizeitaktivitäten angemessen. Der Feststellungsantrag hinsichtlich zukünftiger materieller und immaterieller Schäden ist gerechtfertigt, da bei der Schwere der Verletzungen mit Dauerfolgen nicht auszuschließen ist, dass künftig gesundheitliche Beschwerden eintreten, die jetzt noch nicht vorhersehbar sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |