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Der Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen ist zu Recht erfolgt und wirksam, wenn das Fahrzeug bei Übergabe einen gewährleistungspflichtigen Mangel aufwies, der zu einem kapitalen Motorschaden führte. Das Rücktrittsrecht des Käufers ist nicht ausgeschlossen, weil dieser nach der Übergabe die vom Hersteller vorgesehenen Inspektionsintervalle nicht eingehalten hat, da ihm insoweit gegenüber dem Verkäufer keine Handlungspflichten oblagen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |