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Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem linksabbiegenden Pkw und einem Motorrad kann zu 80% zulasten des Pkw-Fahrers gehen, wenn dieser seine doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen verletzt hat und dieser Verstoß unfallursächlich war. Eine Zeugenaussage ist als insgesamt nicht glaubhaft zu bewerten, wenn sie mit dem Sachvortrag beider Parteien und den objektiven Umständen des Unfallgeschehens nicht übereinstimmt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |