|
Die Urteilsgründe in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Feststellungen zur Art des vom Betroffenen geführten Fahrzeugs enthalten, da die Rechtsfolgen eines Geschwindigkeitsverstoßes je nach Fahrzeugart unterschiedlich sein können. Ferner sind Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen erforderlich, um die Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots prüfen zu können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |