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Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, das eine Schadensersatzklage nach einer Fahrzeugkollision abgewiesen hatte, weil das Landgericht von einem gestellten Unfall ausging und die Abgrenzung von Unfallschäden zu Vorschäden nicht für möglich hielt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |