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An die Sicherheit eines für den allgemeinen Fußgängerverkehr geöffneten provisorischen Überweges über eine tiefe Baugrube sind höhere Anforderungen zu stellen als an die Sicherung einer Baugrube auf dem Bürgersteig, die den Gehweg selbst nicht verändert. Eine bloß optische Abgrenzung reicht in solchen Fällen nicht aus; es sind Vorkehrungen gegen typische Gefahren wie das Stolpern zu treffen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |