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Schon ohne konkrete Regelung im Vertrag folgt aus dem Wesen des Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug die Pflicht, dieses an den Käufer mit den Original-Fahrzeugpapieren zu übergeben. Eine vertragliche Klausel, die die Übersendung der Original-Fahrzeugpapiere von der Vorlage eines Gelangensnachweises abhängig macht, stellt eine Einrede dar, die den Verzugseintritt zunächst hindert. Fällt diese Einrede weg, kann der Verkäufer mit der Übersendung der Papiere in Verzug geraten und schadensersatzpflichtig werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |