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Das OLG München hat ein erstinstanzliches Urteil, das einem Käufer die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs und Schadensersatz wegen arglistig verschwiegener Mängel (Anzahl der Vorbesitzer, Reifenschäden) zugesprochen hatte, auf die Berufung des Beklagten hin abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers auf weitere Schadensersatzansprüche wurde zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |