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Ein Käufer ist zum Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag berechtigt, wenn das Fahrzeug erhebliche Geruchsbelästigungen im Innenraum aufweist, die auch nach mehrfachen Nachbesserungsversuchen nicht dauerhaft beseitigt werden konnten. Die Feststellung einer "kurzen anomalen nicht genau definierbaren Geruchsbelästigung" durch einen Sachverständigen kann hierfür ausreichend sein, um einen Sachmangel zu begründen. Das OLG Saarbrücken bestätigte die Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag eines Lexus LS 600 h Hybrid. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |