|
Dem Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs steht kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu, wenn hinsichtlich der Vereinbarung eines Austauschmotors kein Mangel vorliegt und einer etwaigen Mangelhaftigkeit des vorhandenen Motors der vereinbarte Gewährleistungsausschluss entgegensteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |