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Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen vorformuliert, das Fahrzeug werde "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" verkauft, so wird dieser umfassende Haftungsausschluss durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt. Die Formulierung "gekauft wie gesehen" ist im Kontext eines bereits umfassend vereinbarten Gewährleistungsausschlusses als Auslegungshilfe für diesen zu verstehen, nicht als dessen Einschränkung auf nur sichtbare Mängel. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |