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Bei einem einheitlichen Kaufvertrag mit Ersetzungsbefugnis (Inzahlungnahme eines Pkw) hat der Anspruch auf Nacherfüllung Vorrang vor Sekundärrechten. Bei einem behebbaren Mangel am Inzahlungnahme-Pkw muss der Käufer dem Verkäufer vor Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eine hinreichende Nachfrist zur Mangelbehebung setzen. Eine Aufforderung zur Erteilung eines Reparaturauftrages ist keine hinreichende Nachfrist zur Behebung des Mangels durch den Verkäufer. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |