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Ein Neufahrzeug ist mangelhaft, wenn es in einem über bloß geringfügige Komfortbeeinträchtigungen hinausgehenden Maß Vibrationen erzeugt. Zudem ist ein Neufahrzeug mangelhaft, wenn der Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 % von den Herstellerangaben abweicht, da dies eine nicht nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes darstellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |