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Ein Neufahrzeug ist ein Fahrzeug, dessen Modell unverändert weiter gebaut wird, keine standzeitbedingten Mängel aufweist und bei dem zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen. Für den Beginn der 12-Monats-Frist ist bei einer Vertragsgestaltung mit Annahmefrist auf den Zeitpunkt der Willenserklärung des Käufers abzustellen. Eine taggenaue Berechnung der 12-Monats-Frist ist nicht sachgerecht, wenn die Überschreitung nur geringfügig ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |