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Dass die Bestimmung der Sonderausstattung eines Fahrzeugs erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden sollte, führt nicht dazu, dass der Kaufgegenstand nicht hinreichend bestimmt ist; vielmehr ist dies das typische Merkmal eines Spezifikationskaufs im Sinne von § 375 HGB. Ein Selbstbelieferungsvorbehalt, der den Anbietenden bei Ausbleiben der Lieferung durch seinen Lieferanten von der Leistungspflicht befreien soll, setzt voraus, dass der Anbietende ein angemessenes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Liegt dem Verkäufer keine Lieferbestätigung des Herstellers vor, sind die Voraussetzungen eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts wegen Selbstbelieferungsvorbehalts nicht erfüllt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |