Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    



OLG Oldenburg v. 21.01.2013: Zur Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs: Kriterien für den Zeitraum zwischen Herstellung und Kaufvertrag




Das OLG Oldenburg (Beschluss vom 21.01.2013 - 6 U 225/12) hat entschieden:

   Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch ‚fabrikneu', wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeiten verursachten Mängel aufweist und zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen. Dabei kommt es nicht auf die Zeitspanne zwischen Herstellung und Auslieferung, sondern auf den Zeitraum zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags an.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Gewährleistung - Zeitablauf zwischen Herstellung und Zulassung des Fahrzeugs


Gründe:


Oberlandesgericht Oldenburg 6 U 225/12 16 O 2576/12 Landgericht Oldenburg Hinweisbeschluss In dem Rechtsstreit K……..-H…… R…..

Kläger und Berufungskläger, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J……… M……….

gegen A………. R……… D…………. R……….

Beklagte und Berufungsbeklagte, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M………. & P……..

hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ………., die Richterin am Oberlandesgericht ………. und den Richter am Oberlandesgericht ……… am 21. Januar 2013 einstimmig beschlossen:

I.

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass seine Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, weil das Landgericht die Klage zu Recht und mit zutref-fender Begründung, auf die Bezug genommen wird, abgewiesen hat.

Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, "dass ein unbenutztes Kraft-fahrzeug regelmäßig noch ‚fabrikneu' ist, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeiten verursachten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen" (BGH, NJW 2004, S. 160 [160]). Danach kommt es, wie das Landgericht richtig festgestellt hat, nicht auf die Zeitspanne zwischen Herstellung und Auslieferung, sondern auf den Zeitraum zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags an; dieser Zeitraum beträgt hier weniger als 12 Monate. Besondere Umstände - etwa Lagerungsschäden o.ä. - die ein Abrücken von der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten Zeitgrenze rechtfertigen könnten, sind weder ersichtlich noch vorgetragen.

II.

Da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist, beabsichtigt der Senat, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Berufung unter Kostengesichtspunkten binnen zweier Wochen nach Zustellung des Beschlusses.

Sprechen Sie uns an!

Kundenservice Max-Planck-Str. 7/9 97082 Würzburg Tel. 0931 4170-472 kontakt@iww.de Garantierte Erreichbarkeit Montag - Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 16 Uhr Fragen, Anregungen, Kritik?

Wir sind gerne für Sie da!

0931 4170-472 kontakt@iww.de Garantierte Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 16 Uhr Service Hilfe Kontakt Newsletter Karriere Über uns Shop Informationsdienste und Weiterbildung Steuerberater Rechtsanwälte Gesundheits­berufe Unternehmer & Selbstständige Weitere Angebote Webinare, Lehrgänge und Kongresse Content Marketing Das IWW Institut im Social Web Bezahlen Sie bequem Rechnung Impressum AGB Datenschutz Cookie-Manager Erklärung zur Barrierefreiheit © 2026 IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft Unsere Angebote, Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler)!

Praxiswissen auf den Punkt gebracht Ein Unternehmen der

- nach oben -



Datenschutz    Impressum