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Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs, dass sich der Käufer den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers prüfen zu können. Wird ein Fahrzeugbrief vorgelegt, in dem kein Halter eingetragen ist und das Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde, muss der Erwerber weitere Nachforschungen anstellen, um dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu entgehen. Auch ein äußerst günstiger Kaufpreis kann Anlass zu weiterer Abklärung der Veräußerungsberechtigung sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |