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Eine eindeutige Bejahung der Frage, ob der Tachostand der Gesamtfahrleistung eines Gebrauchtwagens entspricht, kann eine Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers darstellen, insbesondere wenn dieser keine Belege zur Überprüfung vorlegen kann. Bei einer unrichtigen Beschaffenheitsgarantie aufgrund von Tachomanipulation kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, wobei die Haftung verschuldensunabhängig ist. Der Käufer muss sich jedoch die Nutzungsvorteile des Fahrzeugs anrechnen lassen, die linear nach gefahrenen Kilometern und angenommener Restlaufleistung berechnet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |