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Ein Käufer kann vom Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zurücktreten, wenn das Fahrzeug bereits bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufwies, der zu einem späteren Motorschaden führte und der Verkäufer die Nacherfüllung nicht vornahm. Ein Motorschaden aufgrund von Schmiermangel und Lagerschäden kann als bereits bei Übergabe angelegt gelten, auch wenn er sich erst nach einer gewissen Fahrstrecke deutlich manifestiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |