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Ein wirksamer Kaufvertrag über einen PKW kann spätestens mit der SMS-Bestätigung des Verkäufers als Vertreter des Autohauses zustande kommen, auch wenn die in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen vorgesehene Schriftform nicht eingehalten wurde, da diese lediglich Beweiszwecken dient. Infolge der Nichterfüllung des Kaufvertrages hat der Verkäufer seine Verpflichtung aus § 433 Abs. 2 BGB verletzt und ist zum Schadensersatz gemäß § 281 BGB verpflichtet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |