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Der Kläger begehrt von einem gewerblichen Autohändler die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen sowie Schadensersatz aufgrund behaupteter Sachmängel. Zu den geltend gemachten Mängeln zählen unter anderem nicht verstellbare Lüftungsöffnungen, eine lose Abdeckung des Regen- und Lichtsensors, Flecken am Dachhimmel, Rauchgeruch im Innenraum, erhebliche Rostschäden, tiefe Kratzer, Getriebegeräusche, der Verdacht einer Tachomanipulation sowie die Betroffenheit des Fahrzeugs vom VW-Abgasskandal. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |