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Gegen die Wirksamkeit einer Schadensersatzpauschale von 15 % des Kaufpreises in den Verkaufsbedingungen für Audi-Automobile bestehen keine durchgreifenden Bedenken, da diese Pauschale der Gewinnspanne entspricht, die ein Großhändler beim Verkauf eines Neufahrzeugs noch zu erlangen vermag. Bei der Berechnung der Schadensersatzpauschale ist vom Nettokaufpreis auszugehen, wobei Überführungskosten einzubeziehen sind, da diese tatsächlich anfallen und bei einem Weiterverkauf als Gebrauchtwagen nicht auf einen Ersatzkäufer abgewälzt werden können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |