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Ein Käufer, der sich sehenden Auges darauf einlässt, einen Kaufvertrag zu schließen, in dem er als Unternehmer aufgeführt wird und einen Gewährleistungsausschluss hinnimmt, weil er keinen anderen Weg für sich sah, ein bestimmtes Gebrauchtfahrzeug zu einem solchen Preis zu bekommen, handelt treuwidrig, wenn er sich nachträglich auf seine Verbrauchereigenschaft und die Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses beruft. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |