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Das Versagen eines Katalysators bei einem knapp 10 Jahre alten PKW mit 150.000 km Laufleistung stellt üblichen Verschleiß und keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar. Verschleiß ist kein Mangel, auch wenn ein Bauteil plötzlich vollständig seine Funktion einstellt, da es eine durchschnittliche Lebensdauer hat und dann einfach nicht mehr funktioniert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |