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Die Nichtabnahme eines Pkw durch den Käufer stellt eine Pflichtverletzung dar. Eine in der verbindlichen Bestellung vereinbarte Bindungsfrist von zehn Tagen ist eine wirksame Annahmefrist, innerhalb derer ein Widerruf des Angebots unerheblich ist. Eine Klausel über pauschalierten Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises bei Nichtabnahme eines Gebrauchtwagens ist gemäß § 309 Nr. 5 BGB (n. F.) wirksam, da sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |