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Auf einen internationalen Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug ist die CISG anwendbar. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Vertragsaufhebung scheitert, wenn die Aufhebung des Kaufvertrags nicht innerhalb der in Art. 49 Abs. 2 lit. b. CISG vorgeschriebenen angemessenen Frist erklärt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |