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Ein Käufer kann einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Verkäufer in der Internet-Anzeige und im Kaufvertrag die Anzahl der Vorbesitzer mit "0" angibt, obwohl ein weiterer Voreigentümer in den Zulassungspapieren ersichtlich ist und die Fahrzeugpapiere gestohlen waren. Der Kläger kann in diesem Fall die Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz verlangen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |