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Bestellt ein Betreiber eines Eiscafe einen Pkw unter seiner Firma, handelt er als Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB). Eine in den AGB für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs vereinbarte Vertragsstrafe von 15 % des Kaufpreises ist in solchen Fällen nicht nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam. Sie stellt auch keine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB dar, da dem Verkäufer bei Nichtabnahme ohnehin ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns zusteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |