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Arglist erfordert einen Täuschungswillen, wobei es ausreicht, wenn der Handelnde ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt. Ein Hinweis des Verkäufers auf einen bekannten, reparierten Unfallschaden am Gebrauchtwagen kann nicht als stillschweigende Zusicherung der Unfallfreiheit im Übrigen gewertet werden, insbesondere wenn ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |