|
Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht eines Verbrauchers beim Kauf eines Kraftfahrzeugs war im vorliegenden Fall bereits erloschen, da die Widerrufsfrist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware verstrichen war. Die vom Berufungsgericht angenommenen Mängel der Widerrufsbelehrung, wie eine konditionale Formulierung oder das Fehlen einer Schätzung der Rücksendekosten für nicht paketversandfähige Waren, führten nicht dazu, dass die Widerrufsfrist nicht begann und das Widerrufsrecht noch bestand. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |