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Das OLG Frankfurt am Main hat die Klage einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung eines Personenkraftwagens abgewiesen. Die Parteien stritten über Bestand und Umfang des Rückzahlungsanspruches, nachdem das finanzierte Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hatte und die Schadensregulierung durch den Autohändler erfolgte, dessen Schecks an die Bank jedoch nicht eingelöst wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |