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Ein vom Dieselskandal betroffener Pkw mit Manipulationssoftware ist mangelhaft (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB). Die vom Käufer verlangte Ersatzlieferung gemäß § 439 I 2. Alt. BGB ist jedoch unmöglich (§ 275 I BGB), wenn das Nachfolgemodell des Herstellers nicht technisch identisch mit dem ursprünglich gekauften Fahrzeug ist und der Käufer im Ergebnis die Lieferung eines „aliud“ verlangt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |