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Die vertragliche Vereinbarung 'Originalmotor' beim Gebrauchtwagenkauf bedeutet nach dem allgemeinen Verständnis des Empfängers, dass der ursprüngliche Motor, d.h. der Erstmotor, den der Hersteller selbst in das Fahrzeug einbaute, vorhanden ist. Ein Austauschmotor, auch wenn er vom Fahrzeughersteller und aus einem bauartgleichen Fahrzeug stammt, erfüllt diese Beschaffenheitsvereinbarung nicht. Das Vorhandensein des Erstmotors stellt einen wertbildenden Faktor dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |