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Eine Eigentumswohnung ist mangelhaft, wenn die vertraglich vereinbarten Mindestanforderungen der DIN 4109 für Luft- und Trittschallschutz deutlich unterschritten werden. Der Bauträger kann sich nicht darauf berufen, dass die Mängel auf Eigenleistungen der Erwerber der Nachbarwohnung zurückzuführen sind. Eine Wandelung ist auch nicht wegen Unerheblichkeit des Mangels ausgeschlossen, wenn die Nichteinhaltung der Mindestwerte dazu führt, dass alltägliche Gespräche aus der Nachbarwohnung wahrnehmbar sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |