Hinsichtlich des für eine Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts wird im deutschen Recht eine grundsätzlich unterschiedliche Herangehens- und Aufklärungsweise praktiziert, die jeweils davon abhängt, welche Parteien sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung gegenüber stehen.
Handelt es sich um gleichberechtigte Mitglieder der Zivilgesellschaft (wie beispielsweise Bürger, Vereine, wirtschaftliche Unternehmen usw.), dann müssen die Beteiligten selbst durch Parteivortrag und Beweisangebote dafür sorgen, dass die streitentscheidende Instanz (Behörde, Gericht usw.) von einem zutreffenden Sachverhalt ausgeht. Man spricht dann vom sog. Beibringungsgrundsatz
Dem steht gegenüber der sog. Amtsermittlungsgrundsatz, der in Verfahren zur Anwendung kommt, in denen sich nicht zivilrechtlich Gleichberechtigte, sondern sich der Staat im weitesten Sinn einerseits auf der einen Seite und “gewaltunterworfene” Beteiligte auf der anderen Seite gegenüber stehen.
Es geht dabei also z.B. um Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, aber auch um Steuerauseinandersetzungen oder sonstige Verwaltungsstreitverfahren usw., in denen der zutreffende “wahre” Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln ist, während beispielsweise in einem Zivilprozess für die richterliche Entscheidung nur das maßgeblich ist, was von den Parteien selbst vorgebracht und nötigenfalls bewiesen wurde.
BVerwG v. 03.01.2018:
Der Umfang der gebotenen Beweiserhebung richtet sich nach der materiellen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts. Für den Erfolg einer gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung maßgeblich. Hat ein Verfahrensbeteiligter keinen Beweisantrag gestellt, ist seine Aufklärungsrüge unbegründet, wenn sich dem Tatsachengericht die Notwendigkeit einer Beweiserhebung nicht aufdrängen musste.
BVerwG v. 30.01.2018:
Die Aufklärungsrüge stellt kein zulässiges Mittel dafür dar, eigene Versäumnisse in der Tatsacheninstanz nachzuholen (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 B 20.14 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 381 Rn. 14). Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung liegt grundsätzlich nur vor, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Berufungsgericht auch ohne förmlichen Antrag der Beteiligten hätte aufdrängen müssen. Maßgeblich hierfür ist die materiell-rechtliche Auffassung des Berufungsgerichts. Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt.
OLG Düsseldorf v. 11.11.2020:
Befangenheit des Richters bei Verletzung des Beibringungsgrundsatzes durch amtswegige Recherche in Gerichtsregistern
OLG Köln v. 22.05.2024:
Zur Versagung des rechtlichen Gehörs bei unterlassener Stellung von (Hilfs-)Beweisanträgen im OWi-Verfahren.
OLG Köln v. 25.01.2024:
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an Gehörsrüge und Aufklärungsrüge
BVerfG v. 23.03.2023:
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Überspannung der Darlegungs- und Substantiierungspflicht für Verbringungskosten im Verkehrsunfallschaden
OLG Köln v. 27.12.2022:
Anforderungen an die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs im Zulassungsverfahren der Rechtsbeschwerde bei OWi
BGH v. 25.04.2024:
Zur Substantiierung von Fahrzeiten und Kausalität bei Entschädigung für Fahrerlaubnisentzug
OLG Hamm v. 07.06.2021:
Zur Zulässigkeit einer Verfahrensrüge bei Ablehnung der Akteneinsicht in nicht bei der Bußgeldakte befindliche Informationen
OLG Köln v. 11.12.2020:
Darlegungsanforderungen bei Rüge eines unbeschiedenen Beweisantrags im OWi-Verfahren; Übertragungsvermerk nach §§ 110c OWiG, 32e Abs. 3 S. 2 StPO
Amtsgericht Leverkusen v. 17.11.2020:
Zur Ablehnung der Beiziehung der gesamten Messreihe bei Geschwindigkeitsmessungen wegen Eingriffs in Persönlichkeitsrechte Dritter
OLG Köln v. 24.04.2020:
Zu den Darlegungsanforderungen der Rüge der Nichtbescheidung eines Beweisantrags im OWi-Verfahren
BGH v. 14.10.2025:
Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag zu einer prüfstandsbezogenen Aufheizfunktion ('Strategie A') im Dieselskandal
BGH v. 27.08.2019:
Zum Gebot rechtlichen Gehörs bei der Würdigung von Parteivorbringen zu Sachverständigengutachten und Beweisbeschlüssen
OLG Hamm v. 19.06.2018:
Zur Versagung des rechtlichen Gehörs bei Nichtüberlassung von Rohmessdaten im OWi-Verfahren
BGH v. 05.12.2017:
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung einer psychologischen Stellungnahme im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall
OLG Düsseldorf v. 18.05.2017:
Zur Rüge einer Beschränkung der Verteidigung wegen fehlender Gelegenheit zur Einziehung von Erkundigungen bei verspäteter Vorlage von Beweismitteln im OWi-Verfa
BGH v. 21.09.2022:
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überspannte Substantiierungsanforderungen bei Diesel-Schadensersatzklagen
BGH v. 25.07.2022:
Überspannung der Substantiierungsanforderungen zur Vorsteuerabzugsberechtigung als Gehörsverletzung
BGH v. 14.07.2026:
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Würdigung von Vortrag zu unzulässigen Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen
BGH v. 16.06.2026:
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Verneinung eines substantiierten Vortrags zum Thermofenster im Diesel-Abgasskandal
OLG Köln v. 22.09.2021:
Anforderungen an die Substantiierung von Klagen im Abgasskandal bei EA 288-Motoren
BGH v. 01.07.2025:
Zur Verletzung rechtlichen Gehörs bei überhöhten Substantiierungsanforderungen an die allgemeine Glätte und zum Mitverschulden bei Streupflichtverletzung
OLG Köln v. 11.06.2021:
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung von Vortrag zu unzulässigen Abschaltvorrichtungen im Abgasskandal
OLG Köln v. 16.04.2021:
Zur Schlüssigkeit des Vortrags bei Abgasmanipulationen und Gehörsverletzung durch unterlassene Sachverständigenbegutachtung
BGH v. 23.04.2024:
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Würdigung des Bestreitens im Diesel-Abgasskandal
BGH v. 06.12.2023:
Zur Verletzung rechtlichen Gehörs bei Substantiierungsanforderungen zu Abschalteinrichtungen (KSR) im Dieselskandal
OLG Köln v. 16.11.2007:
Zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei drohendem Arbeitsplatzverlust als Härtefall für ein Regelfahrverbot