Die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zum Cannabiskonsum in Sachsen
Für die sächsische Verwaltungsgerichtsrechtsprechung sind die Verwaltungsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig und das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG Bautzen) zuständig.
OVG Bautzen v. 05.03.1998:
Ist zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis die Frage, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis (noch) regelmäßig Cannabis konsumiert, zu klären, so darf hierzu von der Verwaltungsbehörde idR zunächst nur eine Haaranalyse bzw eine Harnuntersuchung, jedoch keine MPU angeordnet werden.