Das Verkehrslexikon
Feiertage und Fristberechnung - bundeseinheitlich und nur lokal geltende gesetzliche Feiertage
Gliederung:
Allgemeines:
Fristberechnung - - Fristbeginn - Fristende
OVG Brandenburg v. 30.06.2004:
Für den Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag sind - unabhängig vom Sitz der Kanzlei des Verfahrensbevollmächtigten - die Verhältnisse an dem Ort maßgebend, an dem die Frist zu wahren ist. Es kommt also auf die Rechtslage in dem Land an, an dem das Gericht seinen Sitz hat.
OVG Münster v. 16.02.2010:
Für den Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag sind die Verhältnisse an dem Ort maßgebend, an dem die Frist zu wahren ist.
BGH v. 10.01.2012:
Das Ende einer Rechtsmittelfrist wird wegen eines allgemeinen Feiertages nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, wo das Rechtsmittel einzulegen ist, gesetzlicher Feiertag ist. Entsprechendes gilt für ein Prozesskostenhilfegesuch, das innerhalb der Frist einzulegen ist, die für das beabsichtigte Rechtsmittel vorgeschrieben ist.
BayObLG v. 06.12.2022:
Beginn der Rechtsmittelfrist bei Urteilsverkündung in Abwesenheit des Betroffenen und fehlender Vollmacht des Hauptverteidigers
Landgericht Aachen v. 09.12.2020:
Zur Wirksamkeit der isolierten Einspruchsbeschränkung gegen einen Strafbefehl auf die Dauer der Sperrfrist und deren Beginn
Verwaltungsgericht Köln v. 24.07.2026:
Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Allgemeinverfügung über Mindestbeförderungsentgelte und zur Verfristung des Widerspruchs
BVerwG v. 19.10.2016:
Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde: Fristversäumnis bei unvollständigem PKH-Gesuch
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg v. 17.04.2026:
Zur Heilung von Zustellungsmängeln und Fristberechnung im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
Verwaltungsgericht Minden v. 05.03.2012:
Zur Zulässigkeit von Erste-Hilfe-Kursen an Sonn- und Feiertagen für den Erwerb der Fahrerlaubnis
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