Das Verkehrslexikon
Fuhrparküberwachung
Gliederung:
Einleitung:
Selbstverständlich können die Inhaber oder Geschäftsführer von Unternehmen mit einem umfangreicheren Fahrzeugbestand nicht persönlich alle Fahrzeugmängel stets sofort erkennen und beheben, teils weil ihnen dazu die Zeit, teils weil ihnen in der Regel dazu auch das nötige technische Wissen fehlt.
Jedoch enthebt sie das nicht von ihrer grundsätzlichen Verantwortlichkeit für die Betriebssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge, die neben derjenigen der jeweiligen Fahrzeugführer bestehen bleibt. Sie können zwar einen Großteil der Überwachungstätigkeiten an dafür geeignete zuverlässige Personen delegieren, müssen diese jedoch stichprobenartigen Kontrollen unterziehen und selbst tätig werden, wenn sie bemerken, dass offensichtlich technische Mängel an den eingesetzten Fahrzeugen vorhanden sind.
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Allgemeines:
Stichwörter zum Thema Fuhrpark
BGH v. 28.02.1967:
Der Fahrzeughalter, dessen angestellter - sei er auch verkehrsrechtlich nicht vorbestrafter - Kraftfahrer einen schweren Autobahnunfall verursacht hat, kann den ihm als Geschäftsherrn obliegenden Entlastungsbeweis nur führen, wenn er nachweist, dass er auch im Zeitraum, innerhalb dessen die Unglücksfahrt stattfand, für eine gehörige Überwachung des Kraftfahrers Sorge getragen hat.
OLG Hamm v. 26.05.2006:
Ein Betriebsinhaber darf sich zur Mängelüberwachung der eingesetzten Fahrzeuge geeigneter und von ihm überwachter Hilfspersonen bedienen. Kommt er diesen Vorgaben nach, ist er für Mängel nur dann verantwortlich, soweit er sie kennt oder aufgrund von Fahrlässigkeit nicht kennt.
KG Berlin v. 20.05.2014:
Auch ein mit rotem Kennzeichen versehenes Fahrzeug muss den technischen und ordnungsrechtlichen Straßenverkehrsvorschriften entsprechen. Dass es nach §§ 16 Abs. 6 FZV, 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVZO von der Verpflichtung zur Hauptuntersuchung befreit ist, hat nicht zur Folge, dass es, wenn es im öffentlichen Verkehrsraum betrieben wird, von den sonstigen der Verkehrssicherheit dienenden Vorschriften befreit ist.
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Verfahrensrechtliches:
Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeitenverfahren
KG Berlin v. 20.05.2014:
§ 23 Abs. 1 StVO als Auffangbestimmung ist nur anwendbar, wenn die Sondervorschriften der §§ 30, 32 ff StVZO nicht eingreifen. Die Bußgeldrichterin muss daher eine Zuordnung der festgestellten Mängel zu den einzelnen Bestimmungen der StVZO vornehmen.
OLG Köln v. 12.12.2024:
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einheitlicher Rechtsprechung bei Organisationsverschulden des Geschäftsführers eines Logistikunternehmens
Amtsgericht Höxter v. 22.07.2024:
Fahrlässige Tötung bei Rückwärtsfahrt eines Müllentsorgungsfahrzeugs mit manipulierter Rückfahrsperre
BayObLG v. 07.11.2022:
Zur wirksamen Delegation von Halterpflichten bei der Führerscheinkontrolle; keine gesteigerte Prüfungspflicht bei EU-Führerscheinen.
Amtsgericht Köln v. 14.02.2019:
Aufsichtspflichtverletzung des Geschäftsführers/Verkehrsleiters bei wiederholten Mautverstößen des Unternehmens
Amtsgericht Köln v. 21.12.2018:
Verstoß gegen Fahrpersonalvorschriften: Verspäteter Datendownload und fehlende Unternehmenskarte; Haftung des Unternehmens
Amtsgericht Köln v. 04.04.2019:
Zur Verantwortlichkeit des Verkehrsleiter bei fahrlässigem Verstoß gegen GüKG und Kabotagevorschriften sowie fehlendem Versicherungsnachweis
Oberverwaltungsgericht NRW v. 03.06.2022:
Fahrtenbuchauflage: Anforderungen an die Prüfung eines Verkehrsverstoßes und Mitwirkungspflicht des Halters bei Bestreiten
Verwaltungsgericht Köln v. 29.04.2022:
Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer und fehlender Mitwirkung des Halters nach Verkehrsverstoß
OLG Düsseldorf v. 08.01.2020:
Fahrzeughalter/Disponent als Normadressat des Sonntagsfahrverbots; Vorsatz bei Beteiligung und Verbotsirrtum
Verwaltungsgericht Arnsberg v. 04.10.2019:
Fahrtenbuchauflage bei nicht feststellbarem Fahrzeugführer; Mitwirkungsobliegenheit des Halters trotz verspäteter Anhörung
Landgericht Münster v. 12.07.2019:
Zum Inhalt der werkvertraglichen Rücksichtnahmepflicht und Verkehrssicherungspflicht beim Einsatz von Landmaschinen und Verlust von Maschinenteilen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.02.2018:
Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Auskünften über Fahrpersonal und Fahrzeuge nach dem Fahrpersonalgesetz
Amtsgericht Köln v. 14.08.2015:
Zur fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflichten eines Geschäftsführers bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten
Amtsgericht Lüdinghausen v. 13.10.2014:
Haftung der Fuhrparkverantwortlichen bei eigenmächtiger Anbringung verdunkelnder Folien durch den Fahrer
OLG Hamm v. 29.05.2013:
Zu den Anforderungen an die Verurteilung des Fahrzeughalters wegen eines täterschaftlichen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot.
OLG Hamm v. 28.01.2013:
Zum Umfang der Pflichten des Beförderers/Halters bei der Bereitstellung von Ladungssicherungsmitteln für Gefahrgut
OLG Hamm v. 09.12.2008:
Zur Haftung des Geschäftsherrn bei Unfall durch übermüdeten LKW-Fahrer wegen Verletzung von Lenk- und Ruhezeiten
Landgericht Dortmund v. 23.11.2007:
Haftung bei Lkw-Unfall infolge Lenkzeitüberschreitung und Übermüdung des Fahrers; Mitverantwortung des Arbeitgebers.
OLG Düsseldorf v. 21.12.2007:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt
Landgericht Detmold v. 21.06.2007:
Zur Verantwortlichkeit von Speditionsleitung und Werkstattleiter bei fahrlässiger Tötung durch LKW mit mangelhaften Bremsen
OLG Düsseldorf v. 12.12.2006:
Zur Verantwortlichkeit eines Fuhrparkleiters für die Einhaltung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten
OLG Düsseldorf v. 12.12.2006:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt
OLG Hamm v. 01.04.2008:
Umfang der Pflichten von Halter und Beförderer bei der Ladungssicherung von Gefahrgut
OLG Hamm v. 14.02.2008:
Zur Verantwortlichkeit des Beförderers für fehlende Gefahrgutpapiere und die Abgrenzung der Pflicht zur Fahrerausbildung nach GGVSE
OLG Celle v. 03.02.2009:
Bremsanlage
OLG Oldenburg v. 08.10.2024:
Überladung
Amtsgericht Kassel v. 23.01.2012:
Überladung
Verwaltungsgericht Hannover v. 09.02.2017:
Profiltiefe (Reifen)
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