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Kompensation der Regelungeeignetheit bei Konsum harter Drogen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Dass nach einmaligem Konsum harter Drogen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unter Umständen von der Entziehung der Fahrerlaubnis beim Vorliegen besonderer Umstände abgesehen werden kann, führt u.a. das OVG Brandenburg (Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 37/04 aus:

   Die normative Wertung von Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV entfaltet jedoch strikte Bindungswirkung nur, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen. Hierauf weist letztlich in Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Vorbem. 3 Anlage 4 FeV mit ihrem Satz 1 hin, nach dem die nachstehend vorgenommenen Bewertungen nur für den Regelfall gelten. Ausnahmen von dieser Regel sind nach der Intention der Anlage 4 FeV dann anzuerkennen, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind. Soweit nach Vorbemerkung Nr. 3 S. 2 der Anlage 4 FeV hier Kompensationen der Wirkungen des Betäubungsmittelkonsums durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen in Betracht kommen, versteht der Senat diese Regelung wohl weitergehend als das Verwaltungsgericht lediglich beispielhaft, aber nicht etwa einengend; vielmehr verbleibt es dem jeweiligen Drogenkonsumenten, die normative Regelvermutung zu entkräften (so auch VGH Mannheim, B. v. 28. Mai 2002 - 10 S 2213/01 -, VBlBW 20034, 25 ff.; VGH Mannheim, B. v. 24. Mai 2002 -10 S 835/02 -, NZV 2002, 475 ff; OVG Lüneburg, B. v. 16. Juni 2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 f.; OVG Bremen, B. v. 30. Juni 2003 - 1 B 206/03 -, NordÖR 2003, 371 ff.; OVG Hamburg, B. v. 24. April 2002 - 3 Bs 19/02 -, NordÖR 2003, 123; OVG Koblenz, B. v. 21. November 2000 - 7 B 11967/00 -, DAR 2001, 183)."

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Drogen

Drogen im Fahrerlaubnisrecht

Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei nur einmaligem Konsum harter Drogen (außer Cannabis)

VGH Kassel v. 14.01.2002:
Ein Kraftfahrer erweist sich nicht schon allein dadurch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, dass er einmalig Kokain oder ein Amphetamin konsumiert hat. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV, die den gegenteiligen Schluss nahe legt, ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Ziffer 2 der Vorbemerkung zu Anlage 4 FeV einschränkend auszulegen.

OVG Brandenburg v. 22.07.2004:
Die normative Wertung von Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV entfaltet jedoch strikte Bindungswirkung nur, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen. Dies kann der Fall sein, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.

VGH München v. 14.02.2012:
Ausnahmen von der Regelvermutung der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung sind nur dann anzuerkennen, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.

VGH München v. 10.06.2014:
Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Konsum harter Drogen sind nur dann anzuerkennen, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind. Beispielhaft sind in Satz 2 der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung besondere menschliche Veranlagung, Gewöhnung, besondere Einstellung oder besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen genannt, durch die z.B. eine Kompensation drogenbedingter Einschränkungen erfolgen kann. Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen.

OVG Saarlouis v. 28.09.2016:
Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei dadurch Genüge getan, dass die Bewertungen der FeV durch die entsprechenden Regelungen in der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur im Regelfall gelten. Ausnahmen von der Regelvermutung der Anlage 4 zur FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind. Es obliegt aber insoweit dem Betreffenden durch schlüssigen Vortrag diese besonderen Umstände darzulegen.

VGH München v. 09.07.2019:
Bei den in Anlage 4 zur FeV aufgeführten Regelfällen handelt es sich um verbindliche Wertungen (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn 19), von denen nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann, nämlich wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind. Beispielhaft sind in Satz 2 der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV besondere menschliche Veranlagung, Gewöhnung, besondere Einstellung oder besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen genannt, durch die z.B. drogenbedingte Einschränkungen kompensiert werden können. Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 21.05.2025:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum und Abgrenzung zu § 24a StVG

BGH v. 24.09.2020:
Zur eigenverantwortlichen Prüfung des Richtervorbehalts bei Eingriffsmaßnahmen und zur Behandlungsaussicht nach § 64 StGB

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.11.2018:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von Morphin und Codein

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.10.2018:
Zur Begründung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei fehlender Fahreignung wegen Drogenkonsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 11.09.2018:
Zur fehlenden Kraftfahreignung nach nachgewiesenem Kokainkonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 10.09.2018:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei Kokainkonsum und Anforderungen an die Wiedererteilung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.05.2018:
Fahrerlaubnisentzug wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.12.2017:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.11.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesenem Kokainkonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 15.11.2017:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen; Anforderungen an den Nachweis unbewusster Aufnahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.10.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Betäubungsmittelkonsum (LSD) und den Voraussetzungen der Wiedererlangung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.06.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum und den Anforderungen an die Wiedererlangung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.06.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum und fehlendem Nachweis der Fahreignung

Verwaltungsgericht Leipzig v. 21.07.2026:
Zur Plausibilität des Vortrags, nicht selbst unter Kokaineinfluss gefahren zu sein, sondern ein Dritter mit entwendetem Führerschein

VGH München v. 10.06.2026:
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Beweiswürdigung trotz gelöschten Gutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.05.2020:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum und fehlendem Nachweis einer ärztlichen Verschreibung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 11.09.2018:
Zur fehlenden Kraftfahreignung nach nachgewiesenem Kokainkonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.12.2016:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Anforderungen an die Wiedererlangung der Kraftfahreignung

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 12.06.2026:
Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligem Kokainkonsum; Rechtswidrigkeit der Androhung von Zwangsmitteln

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.05.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum und der Glaubhaftigkeit eines unbewussten Konsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.03.2017:
Sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetaminkonsum

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.09.2024:
Zur Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligem Konsum harter Drogen (Kokain) und der Widerlegung der Fahrungeeignetheit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 20.08.2021:
Fahrerlaubnisentziehung bei Kokainkonsum und fehlender Fahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 11.04.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.03.2017:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überdosierung von Morphium; Prozessfähigkeit bei Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.07.2017:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Kokainkonsum und den Voraussetzungen der Wiedererlangung der Fahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.06.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von Tilidin, Benzodiazepinen, Heroin und Methadon

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.03.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum; kein Vorrang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.04.2015:
Widerlegung eines positiven MPU-Gutachtens bei Drogenkonsum durch nachträglich bekannt gewordene Tatsachen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 24.10.2014:
Kraftfahreignung bei einmaligem Amphetaminkonsum; Regelvermutung der Nr. 9.1 Anlage 4 FeV

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.08.2014:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei länger zurückliegendem Kokainkonsum und fehlendem Nachweis eines Gesinnungswandels

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.03.2014:
Fahrerlaubnisentzug bei einmaligem Kokainkonsum

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 18.02.2014:
Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetaminkonsum: Hohe Anforderungen an den Nachweis unbewusster Drogenaufnahme

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.03.2015:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum durch Mate de Coca Tee

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.10.2014:
Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Kokainkonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.09.2014:
Zur Fahrungeeignetheit bei Amphetaminaufnahme und der Glaubhaftigkeit einer unwillentlichen Einnahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.11.2013:
Fahrerlaubnisentzug bei Drogenkonsum (Kokain und Cannabis) und fehlendem Trennungsvermögen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 28.08.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum und der fehlenden Relevanz einer Nichtgebrauchsabsicht

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 28.12.2012:
Fahrerlaubnisentzug bei Betäubungsmittelkonsum und Methadonsubstitution; Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung

Verwaltungsgericht Minden v. 30.08.2012:
Fahrerlaubnisentziehung bei Methadonsubstitution; Voraussetzungen für einen Ausnahmefall der Fahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 22.06.2012:
Zum Fahrerlaubnisentzug bei Konsum harter Drogen (Amphetamine und Designer-Amphetamine)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.04.2012:
Zur Kraftfahreignung bei Kokainkonsum und Entziehung der Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 19.04.2012:
Fahrerlaubnisentzug bei Kokainkonsum: Ausschluss der Kraftfahreignung bereits bei einmaligem Konsum harter Drogen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.03.2012:
Fahrerlaubnisentzug bei Kokainkonsum; einmaliger Konsum harter Drogen schließt Kraftfahreignung aus

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.01.2012:
Kraftfahreignung: Ausschluss bei einmaligem Konsum harter Drogen (Kokain) ohne Führen eines Fahrzeugs

Verwaltungsgericht Minden v. 26.01.2012:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Methadonsubstitution und Beigebrauch weiterer psychoaktiver Substanzen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.01.2012:
Zur Kraftfahreignung bei Amphetaminkonsum; einmaliger Konsum harter Drogen schließt Eignung aus

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 21.10.2011:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum und fehlender Kraftfahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 26.08.2011:
Zur Kraftfahreignung bei Konsum von Methamphetamin und Anforderungen an den Abstinenznachweis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.03.2011:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum harter Drogen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 25.10.2010:
Zur Kraftfahrereignung bei Kokainkonsum; Irrelevanz des Fahrens unter Wirkung der Droge

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 27.05.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.12.2012:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Amphetaminkonsum und sofortiger Vollziehung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 29.06.2012:
Zur Kraftfahreignung bei Amphetaminkonsum und Anforderungen an den Nachweis unbewussten Drogenkonsums

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 21.04.2010:
Zur Kraftfahreignung bei Kokainkonsum und Verwertbarkeit von Angaben aus polizeiärztlicher Untersuchung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 24.07.2008:
Zur Fahreignung bei Amphetaminkonsum und sofortiger Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.05.2008:
Zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Beendigung einer Methadon-Therapie

Verwaltungsgericht Aachen v. 02.01.2007:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Opiat-Substitutionstherapie und Cannabiskonsum

Verwaltungsgericht Minden v. 14.06.2006:
Zur sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung bei ausländischer Fahrerlaubnis und ungeklärter Fahreignung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 31.10.2008:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Khat-Konsum und Leistungsdefiziten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 01.10.2008:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums; Verwertbarkeit von Gutachten und Bedeutung von Cut-off-Werten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.04.2005:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums und die Abgrenzung zum Cannabiskonsum

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein v. 28.01.2026:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei eingeräumtem Konsum harter Drogen (Crack, Kokain)

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt v. 16.01.2026:
Fahrerlaubnisentzug: Anforderungen an den Vortrag einer unbewussten Einnahme harter Drogen

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 02.09.2009:
Amphetamin

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 19.03.2018:
Ecstasy

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 26.03.2007:
Fahrerlaubnisentzug

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 01.06.2007:
Krankheiten (Fahrerlaubnis)

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 30.06.2010:
Haaranalyse

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 19.11.2012:
Drogenscreening

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 26.11.2010:
Fahreignung (Wiedererlangung)

Verwaltungsgericht Freiburg v. 15.08.2006:
Drogensubstitution

Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 27.06.2007:
Ecstasy

Verwaltungsgericht Karlsruhe v. 30.06.2016:
Fahrerlaubnis-Verordnung

VGH Baden-Württemberg v. 27.07.2016:
Amphetamin

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht v. 14.04.2008:
Haaranalyse

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.06.2009:
Zeitablauf (MPU-Anordnung)

Verwaltungsgericht Oldenburg v. 22.04.2003:
Ecstasy

Verwaltungsgericht Braunschweig v. 13.12.2001:
Ecstasy

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.10.2007:
Methadon

Verwaltungsgericht Münster v. 21.03.2005:
Fahrerlaubnisentzug

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 25.03.2003:
Straßenverkehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen v. 29.09.2000:
Drogenscreening

Verwaltungsgericht Köln v. 02.09.2021:
MDMA

Verwaltungsgericht Köln v. 17.03.2022:
Haaranalyse

Verwaltungsgericht Köln v. 22.05.2024:
Screening (Drogen)

Verwaltungsgericht Köln v. 27.03.2024:
MDMA

Verwaltungsgericht Köln v. 26.10.2022:
Substanzen im Fahrerlaubnisrecht

Verwaltungsgericht Regensburg v. 21.03.2024:
Umstellung (Führerscheine)

Verwaltungsgericht Ansbach v. 11.12.2023:
Substanzen im Fahrerlaubnisrecht

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz v. 20.03.2024:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 04.03.2024:
Kokain

Thüringer Oberverwaltungsgericht v. 10.03.2010:
Fahrerlaubnisverzicht

Hessischer Verwaltungsgerichtshof v. 10.12.2012:
Haaranalyse

Sächsisches Oberverwaltungsgericht v. 29.01.2021:
Trennvermögen (THC)

Verwaltungsgericht Schwerin v. 26.02.2010:
Grenzwerte (Blutalkohol)

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