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Nutzungsausfall bei Unfallverletzungen oder sonstiger Fahrunfähigkeit?

Nutzungsausfall bei Unfallverletzungen oder sonstiger Fahrunfähigkeit?




Gliederung:


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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Ausfallentschädigung - Nutzungsausfall und Mietwagenkosten

Bei Unfallverletzungen und Fahrzeugbeschädigung müssen die Einbußen beim Nutzungsausfall oder beim Schmerzensgeldanspruch gegeneinander abgewogen werden.

Rechtsprechung: Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht nicht, wenn das beschädigte Fahrzeug verletzungsbedingt ohnehin nicht benutzt werden konnte.

Rechtsprechung: Zum Problem von Unfallverletzungen und Drittnutung des beschädigten Unfallfahrzeugs




BGH v. 16.10.1973:
Dem Eigentümer eines beschädigten Kraftfahrzeugs steht der Nutzungsausfallanspruch auch dann zu, wenn der Wagen ohne den Unfall zwar mangels Fahrerlaubnis nicht von ihm, aber von Familienangehörigen oder anderen Personen benutzt worden wäre.

OLG Düsseldorf v. 24.05.2011:
Der Geschädigte hat auch dann Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten, wenn er verletzungsbedingt zwar nicht selbst ein Fahrzeug nutzen kann, seine Ehefrau aber sein Fahrzeug mit genutzt und auf eine weitere Nutzung angewiesen ist.

AG Montabaur v. 30.04.2013:
Keine Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte krankheitsbedingt sein Fahrzeug nicht nutzen kann und den das Fahrzeug mitnutzenden Familienmitgliedern eigene Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

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