Das Verkehrslexikon

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Zeugengebühren - Entschädigung für den Zeitverlust von Zeugen

Zeugengebühren - Entschädigung für den Zeitverlust von Zeugen




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Zeugengebühren für Autovermieter?
-   Zeugengebührenvorschuss



Einleitung:


Zeugen werden durch den mit Abgabe ihrer Zeugenerklärungen verbundenen Zeitaufwendungen und daraus ggf. resultierenden Verdienstausfall oder sonstige Einkommsennachteile erhebliche Opfer auferlegt. Diese müssen in einem Rechtsstaat angemessen entschädigt werden. Geregelt ist die Höhe der Entschädigung im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten - Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).


Verschiedentlich haben in der Vergangenheit aber auch Autovermietungen gegenüber den Bußgeldstellen einen Anspruch auf eine Zeugenentschädigung geltend gemacht, wenn sie auf Anforderung den Fahrzeugmieter bzw. einen Fahrzeugführer aus ihren Unterlagen bekannt geben sollten. Dieser Anspruch wird von einigen Gerichten auch zuerkannt, von anderen Gerichten hingegen abgelehnt (selbst innerhalb des AG Stuttgart entscheiden die Richter unterschiedlich).

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Weiterführende Links:


Zeugen - Zeugenbeweis

Aussageverweigerungsrecht - Zeugnisverweigerungsrecht - Schweigerecht

Welche Verwandten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Die Beweiswürdigung in Zivilsachen

Schadenanzeige - Falschangaben - Verletzung der Aufklärungspflicht

Die Beweiswürdigung in Straf- und Bußgeldsachen

Geschwindigkeitsschätzungen von Zeugen

Dauer der Rotlichtphase - Schätzung durch Polizeibeamte oder sonstige Zeugen

Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Betroffenen

Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung und Säumnis des Betroffenen

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Allgemeines:


BGH v. 02.12.2008:
Verdienstausfall eines GmbH-Geschäftsführers während einer Terminswahrnehmung - Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen.

BGH v. 26.01.2012:
Einer Partei, die zur notwendigen Wahrnehmung von Terminen (hier: Gerichts- und Ortstermine) bezahlten Urlaub genommen hat, steht kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 22 JVEG, sondern nur ein Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung gemäß § 20 JVEG zu.

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Zeugengebühren für Autovermieter?


Anmerkung von Kasten NZV 2005, 106 f.

AG Neuwied v. 19.12.2003:
Einer Autovermietung steht für die Benennung des Fahrzeugmieters gegenüber der Bußgeldstelle eine Zeugenentschädigung in Höhe von 15 € zu.

AG Stuttgart v. 12.01.2004:
Einer Autovermietung steht für die Mieter- bzw. Fahrerbenennung gegenüber der Bußgeldstelle keine Zeugenentschädigung zu.

AG Stuttgart v. 13.01.2004:
Für die Bekanntgabe des Mieters bzw. Fzg-Führers steht einer Autovermietung eine Zeugenentschädigung von 15 € zu.

AG Leipzig v. 14.06.2004:
Für die Mieter- bzw. Fahrerbenennung steht der Autovermietung gegenüber der Bußgeldstelle kein Anspruch auf Zeugenentschädigung zu.

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Zeugengebührenvorschuss:


Vorschusszahlungen für Zeugen oder Sachverständige

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