Das Verkehrslexikon

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Prämienberechnung und Vertragsstrafe in der Kfz-Versicherung




Gliederung:


- Einleitung
- Allgemeines



Einleitung:


Vielfach sind die Kfz-Versicherer bereit, Kürzungen auf die Versicherungsbeiträge zu gewähren, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Zusagen zur Fahrzeugnutzung oder zum Standort des Fahrzeugs abgibt. Hierbei sind die gebräuchlichsten Bedingungen:


Nichtüberschreiten einer bestimmten Jahreskilometerleistung

Ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs durch nur eine bestimmte Person
Nutzung eines abgeschlossenen Grundstücks zur Nachtzeit

Besitz und Nutzung einer Garage

Daneben sind auch weitere Vereinbarungen möglich.

Unabhängig davon werden Eigenschaften in der Person des Versicherungsnehmers oder des versicherten Fahrzeugs in der normalen Prämienberechnung erfasst (gewöhnlicher Standort des Fahrzeuge, Beruf, Geschlecht, Alter des Versicherungsnehmers).

Stellt sich nach einem Unfall, für dessen Folgen die Versicherung einstehen müsste, heraus, dass eine oder mehrere vertraglich vereinbarte Berechnungsgrundlagen nicht zutreffend waren, stellt sich die Frage, wie die Vertragsverletzung des Versicherungsnehmers sanktioniert werden soll. In Betracht käme z. B., die Einhaltung der Berechnungsgrundlagen als Obliegenheit anzusehen und bei deren Verletzung den Versicherungsschutz ganz oder teilweise zu versagen. Dieses Ergebnis wird indessen für unbillig und existenzgefährdend gehalten. Vielmehr schuldet in derartigen Fällen der Versicherungsnehmer wegen der Verletzung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung die Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe vereinbarungsgemäß je nach dem Verletzungszeitraum einer Jahresprämie oder einem Vielfachen davon entspricht. Daneben ist der Unterschiedsbetrag zur Normalprämie nachzuzahlen, die sich ergeben bei zutreffenden Angaben bzw. bei Einhaltung der gemachten Zusagen ergeben hätte.

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema Versicherung

Prämiennachteile

Prämienverzug

AG Leutkirch v. 15.04.2009:
Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Kfz-Kaskoversicherung enthaltene pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500 € bei Überschreitung der vereinbarten Jahreslaufleistung stellt keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers i. S. v. § 307 BGB dar, da der Versicherer mit dieser Regelung nicht seine eigenen Interessen auf Kosten des Versicherungsnehmers durchsetzt, ohne dessen Belange zu berücksichtigen (Rn.9). Das Interesse des Versicherers geht dahin, dass die vom Versicherungsnehmer angegebene Fahrleistung mit der tatsächlichen übereinstimmt, um zu verhindern, dass zu einem nach der eigenen Geschäftskalkulation unangemessen niedrigen Preis höhere Risiken versichert werden. Denn mit einer erhöhten Fahrleistung geht automatisch auch ein höheres Unfallrisiko einher (Rn.10). Der zu berücksichtigende Belang des Versicherungsnehmers ist dagegen, dass der Vertragsverstoß nicht außer Verhältnis zur damit verwirkten Strafzahlung steht

OLG Stuttgart v. 25.07.2013:
Eine Vertragsstrafenklausel in einem Kfz-Versicherungsvertrag, wonach bei unterlassener Mitteilung eines Merkmals zur Beitragsberechnung (hier: Jahreskilometerleistung) der Versicherungsnehmer zur Zahlung einer zusätzlichen Jahresprämie verpflichtet wird, ist gem. § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig auf seine gesetzlichen Rechte wegen Gefahrerhöhung verzichtet.

Landgericht Münster v. 01.08.2023:
Ersatzfähigkeit des Höherstufungsschadens nach Inanspruchnahme einer GAP-Versicherung bei Verkehrsunfall mit Totalschaden

Amtsgericht Rheine v. 07.09.2021:
Zum Höherstufungsschaden bei Inanspruchnahme einer GAP-Versicherung nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 13.02.2024:
Zur Zurechnung vorsätzlicher Falschangaben des Wissenserklärungsvertreters über Unfallhergang und Geschwindigkeit

Amtsgericht Mönchengladbach v. 14.03.2024:
Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nutzung eines roten Kennzeichens für eine angebliche Privatfahrt

Landgericht Wuppertal v. 16.07.2020:
Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei vorsätzlicher Falschbeantwortung von Fragen zur Fahrzeugnutzung und Schlüsselzugang im Schadensformular

Landgericht Köln v. 18.04.2019:
Arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung: Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei Falschangaben zum Unfallfahrer

Landgericht Mönchengladbach v. 06.04.2017:
Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Versicherungsnehmer

BPatG v. 28.11.2023:
Nichtigkeit eines Patents für ein System zur Aufzeichnung von Fahrcharakteristika zur Bestimmung von Versicherungsprämien

Landgericht Bielefeld v. 25.11.2024:
Kaskoversicherung: Anspruch nach Fahrzeugbrand; Leistungsfreiheit bei arglistiger Obliegenheitsverletzung wegen falscher Kilometerangabe

Landgericht Köln v. 18.09.2018:
Zur Irreführung durch eine "Nirgendwo Günstiger Garantie" bei Kfz-Versicherungsvergleichen

Amtsgericht Köln v. 02.09.2014:
Prämienberechnung bei vorläufiger Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angaben des Versicherungsnehmers

Landgericht Dortmund v. 10.07.2014:
Unwirksamkeit einer Klausel zur rückwirkenden Beitragsanpassung bei unzutreffenden Angaben im Kfz-Versicherungsantrag

Landgericht Bonn v. 24.06.2014:
Prämienanpassung in Versicherungsbedingungen: Unwirksamkeit bei Intransparenz und widersprüchlichen Fristen

Amtsgericht Brühl v. 18.11.2013:
Zum Prämienschaden bei der Neuversicherung eines Nachfolgefahrzeugs nach einem Unfall

Amtsgericht Brühl v. 12.09.2011:
Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Regulierung ohne Plausibilitätsprüfung der Schadensursache

Landgericht Arnsberg v. 08.11.2007:
Beihilfe zum Betrug bei Pkw-Finanzierung und -Versicherung: Falschangaben zur gewerblichen Nutzung

Landgericht Düsseldorf v. 06.09.2006:
Kündigung eines Gewerbemietvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (Umzug Kfz-Zulassungsstelle); Vertragsstrafe für Versicherungsgeschäfte

Landgericht Bochum v. 20.12.2005:
Wirksamkeit einer nachvertraglichen Zuschlagspflicht in der KFZ-Kaskoversicherung bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Amtsgericht Grevenbroich v. 24.01.2007:
Zur Höherstufung des Schadensfreiheitsrabattes nach Erstattung an die Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund eines Schuldanerkenntnisses

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